WIDERRUF VON EINFACHEN VOLLMACHTEN LEICHT GEMACHT

Ab dem 29.12.2021 kann eine einfache Vollmacht online gekündigt werden.
Zur Kündigung einer Vollmacht muss der Auftraggeber einen Online-Antrag auf der Website der Bundesnotarkammer stellen. Der Antrag muss mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden

Alle Parteien gelten als über die Aufhebung der Vollmacht informiert, sobald die Informationen online veröffentlicht wurden.

Vorher konnte eine einfache Vollmacht nur durch Zusendung einer Widerrufserklärung an den Rechtsanwalt und durch Veröffentlichung in einer gesonderten Zeitschrift gekündigt werden.

Die Liste die aufgehobenen Vollmachten wird unter www.notariat.ru verfügbar sein.