1. JANUAR 2022 – FRIST FÜR DIE GRÜNDUNG EINER RUSSISCHEN TOCHTERGESELLSCHAFT

Gemäß dem neuen russischen Gesetz über die „Landung ausländischer Internet-Unternehmen“ sollen ausländische Unternehmen, die über das Internet für Russland arbeiten und täglich mehr als 500.000 russische Nutzer haben, bis zum 1. Januar 2022 eine russische Niederlassung gründen.

Vom Gesetz betroffene ausländische Internetunternehmen müssen auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Entgegennahme von Beschwerden und Anträgen haben. Diese Unternehmen müssen auch ein Konto auf der Website der russischen Kommunikationsbehörde registrieren und es für die Interaktion mit russischen Regierungsbehörden verwenden.

Die russische Tochtergesellschaft (eine Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung) soll Beschwerden russischer Einzelpersonen und Gesellschaften prüfen, gerichtliche Entscheidungen und Entscheidungen russischer Behörden vollstrecken, die in Bezug auf ihre Muttergesellschaft getroffen wurden, die Interessen ihrer Muttergesellschaft vor Gericht vertreten, den Zugang beschränken oder illegale Informationen löschen.

Bei Nichtbefolgung des Gesetzes kann ein Verbot für Werbung, Zahlungen, Suchergebnisse und den Zugriff auf seine Online-Ressourcen usw. ausgesprochen werden.

Wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte, um Sie durch das neue Gesetz zu führen und eine russische Niederlassung zu gründen.