AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDISCHE IT-FACHKRÄFTE

Ausländische IT-Spezialisten können nach einem vereinfachten Verfahren eine russische Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis wird erteilt, ohne dass zuvor eine befristete Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden muss.

Um dem neuen Verfahren zu folgen, muss ein IT-Spezialist einen gültigen Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit einem von der russischen Regierung zertifizierten IT-Unternehmen haben.

Die Aufenthaltserlaubnis wird auch der Familie des IT-Spezialisten, einschließlich der Großeltern, erteilt.