PARALLELIMPORTEUREN SIND FREI, MARKENZEICHEN ZU VERWENDEN

Wie mitgeteilt, erlaubte Russland den Parallelimport einiger Produkte und einiger großer Marken.

Im nächsten Schritt kündigte Russland an, dass es den Importeuren freisteht, die auf den parallel importierten Produkten angebrachten Warenzeichen zu verwenden – dies gilt als keine Rechtsverletzung.

Es wird erwartet, dass Parallelimport aller Waren zunehmen wird, obwohl jetzt nur ein Teil des Parallelimports legalisiert ist.

Unternehmen, deren Produkte nicht für den Parallelimport zugelassen sind, treffen Maßnahmen zum Schutz ihrer Marktposition. Es kann ratsam sein, die Marke in das Zollregister des geistigen Eigentums eintragen zu lassen. Wenn eine Marke im Register eingetragen ist und nicht für den Parallelimport zugelassen ist, verhindert der Zoll deren Zufluss auf den russischen Markt.

Wenden Sie sich gerne an mlegal, um Ihre Marke in der Parallelimportflut zu schützen.