MOSKAUER UNTERNEHMEN MÜSSEN 60 % DER MITARBEITER IMPFEN

Die Moskauer Regierung hat Moskauer Unternehmen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 60 % der Mitarbeiter geimpft werden.
Die Anforderung gilt für Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätig sind: Einzel- und Großhandel, Schönheits-, Massage- und SPA-Salons, Haushaltsdienstleistungen, Catering, Post- und Kurierdienste, Transport, Gesundheitswesen, Sozialdienste, Bildung, Energie und Versorgung, Kultur- und Ausstellungsveranstaltungen, Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, Kinos.

Es wird dringend empfohlen, im Handelsregister zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen eine der oben aufgeführten Arten von Aktivitäten hat (absichtlich, historisch oder irrtümlich).
Die Anforderung gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Arbeitnehmer, die im Urlaub, auf Geschäftsreise sind, von zu Hause aus arbeiten, auf der Grundlage eines zivilrechtlichen (nicht arbeitsvertraglichen) Vertrages arbeiten.

Die Mitarbeiter sollen mit einem russischen Impfstoff geimpft werden.

Die Unternehmen müssen ihre Berichte auf der Website der Moskauer Regierung – mos.ru – einreichen. Der Bericht über die Impfung mit der ersten Komponente des Impfstoffs soll bis zum 15. Juli 2021 eingereicht werden; mit der zweiten Komponente – bis 15. August 2021.
Die Nichteinhaltung der Impf- und Meldepflicht kann eine Strafe von 200.000 – 500.000 Rubel oder ein Geschäftsverbot von bis zu 90 Tagen nach sich ziehen.