AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN WERDEN DIE GESELLSCHAFTER OFFEN LEGEN MÜSSEN

Ausländische Unternehmen, die direkt in Russland vertreten sind (nicht durch eine Tochtergesellschaft), sind verpflichtet, den russischen Steuerbehörden ihre Gesellschafter offen zu legen. Änderungen hierzu wurden vom russischen Parlament genehmigt.

Ausländische Unternehmen müssen jährlich bis zum 28. März bei den Steuerbehörden ein Bericht erstatten.

Wenn eine Person oder eine Aktiengesellschaft indirekt mehr als 5% der Anteile hält, muss dies in den Bericht aufgenommen.

Die neue Verordnung betrifft keine ausländischen Unternehmen, die russischen Bürgern elektronische Dienste über das Internet anbieten (weitere Informationen finden Sie hier http://mlegal.de/geschaeftsaufbau/akkreditierung-einer-repraesentanz-filiale-in-russland/).
Die Nichtmeldung wird mit einer Strafen geahndet. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.