Ab dem 29.12.2021 sind ausländische Mitarbeiter, darunter auch hochqualifizierte Fachkräfte, zu medizinischen Tests, Drogenscreenings sowie Gesichts- und Fingerabdruckaufnahmen verpflichtet.
Gesichts- und Fingerabdruckaufnahmen werden nur einmal durchgeführt – innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach Russland oder bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis.
Medizinische Tests und Drogentests müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach Russland durchgeführt und regelmäßig aktualisiert werden.
Die neuen Verfahren gelten auch für ausländische arbeitslose Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage in Russland aufhalten.
Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann ein ausländischer Arbeitnehmer zu einem kürzeren Aufenthalt, einer Ausreise aus Russland oder einem Einreiseverbot gezwungen werden.