UNTERNEHMEN SOLLEN IHRE STELLENANGEBOTE VERÖFFENTLICHEN

Russische Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 25 müssen Informationen über offene Stellen innerhalb des Unternehmens im staatlichen Online-System „Arbeiten in Russland“ veröffentlichen.
Die Unternehmen müssen Auskunft über die Zahl der offenen Stellen, der benötigten Mitarbeiter, die Beschäftigungsbedingungen und über behindertengerechte Arbeitsplätze geben.
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Beschäftigung von Behinderten und Verfahren für die Online-Bereitstellung staatlicher Arbeitsvermittlungen.
Das Gesetz trat am 1. Juli 2021 in Kraft.