REDUZIERTE SOZIALE BEITRÄGE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN

Die Methode zur Berechnung der Sozialbeiträge für Unternehmen, die im Register der kleinen und mittleren Unternehmen (ofd.nalog.ru) eingetragen sind, wurde geändert.

Das Mindestgehalt (derzeit 12.130 Rubel) wird mit 30% Sozialbeiträgen besteuert; Der Teil des Gehalts, der über dem Mindestgehalt liegt, wird mit 15% besteuert.

Bitte wenden Sie sich an unsere Steuerexperten, um Informationen zu Sozialbeiträgen oder anderen Steuern zu erhalten.