Die Methode zur Berechnung der Sozialbeiträge für Unternehmen, die im Register der kleinen und mittleren Unternehmen (ofd.nalog.ru) eingetragen sind, wurde geändert.
Das Mindestgehalt (derzeit 12.130 Rubel) wird mit 30% Sozialbeiträgen besteuert; Der Teil des Gehalts, der über dem Mindestgehalt liegt, wird mit 15% besteuert.
Bitte wenden Sie sich an unsere Steuerexperten, um Informationen zu Sozialbeiträgen oder anderen Steuern zu erhalten.