KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN KÖNNEN EINFACHER LIQUIDIERT WERDEN

Ab Juli 2023 können kleine und mittlere Unternehmen im vereinfachten Verfahren liquidiert werden.

Aktionäre einer Gesellschaft sind berechtigt, einen Antrag auf Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister zu stellen.

Auf der Grundlage des Antrags wird die russische Steuerbehörde ein Protokoll darüber erstellen, dass das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird. Gläubiger haben 3 Monate Zeit, Einwände zu erheben. Erfolgt kein Widerspruch, wird ein Unternehmen gelöscht.

Das Unternehmen muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen:

– als kleines oder mittleres Unternehmen registriert sein
– keine Umsatzsteuer zahlen
– keine fälligen Steuern haben
– keine ausstehenden Schulden gegenüber den Gläubigern haben
– nicht in der Insolvenz, Umstrukturierung oder Liquidation stehen
– keine Fahrzeuge oder Immobilien besitzen
– Abrechnungen mit Mitarbeitern müssen durchgeführt worden sein