DIE DURCHSETZUNG AUSLÄNDISCHER URTEILE WIRD MÖGLICH – RUSSLAND RATIFIZIERT DAS HAAGER ÜBEREINKOMMEN

Russland wird Vertragspartei des neuen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen vom 2. Juli 2019 (das „Haager Urteilsübereinkommen“).
Das Urteilsübereinkommen erlaubt die Vollstreckung eines Gerichtsurteils über Zivil- oder Handelsstreitigkeiten, die in einem Land entschieden wurden, in einem anderen Land.
Das Übereinkommen gilt jedoch nicht für Familien- und Erbrecht, geistiges Eigentum, Insolvenz, Kartellrecht, einige administrative und andere Fragen.
Das neue Übereinkommen wurde von internationalen Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaften in Russland lange erwartet, da derzeit eine Entscheidung beispielsweise eines deutschen Gerichts in Russland fast nicht durchgesetzt werden kann. Die deutsche Wirtschaft muss sich an russische Gerichte wenden, alle russischen Formalitäten einhalten und zusätzliche Kosten tragen.
Nachdem Russland Vertragspartei des Übereinkommens geworden ist, werden die russischen und ausländischen Unternehmen die Perspektiven der Durchsetzung ausländischer Entscheidungen klar verstehen, weniger von Kontroversen des in- und ausländischen Rechts abhängig sein, Zeit und Rechtskosten sparen.
Russland erwartet, dass andere Länder so bald wie möglich dem Übereinkommen beitreten.