AKTIONÄRSVERSAMMLUNGEN 2022

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften dürfen Aktionärsversammlungen per Briefwahl abhalten.

Die Neuregelung gilt bis zum 31. Dezember 2022 und gilt unabhängig von den Tagesordnungspunkten.

Die Verordnung wurde als Anti-COVID-Maßnahme eingeführt (wie im Jahr 2021).

Eine Aktiengesellschaft benötigt einen Beschluss ihres Vorstands und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Beschluss ihres Geschäftsführers, um die Gesellschafterversammlung in Form einer Briefwahl abzuhalten.