10 % GEBÜHR FÜR DEN VERKAUF RUSSISCHER ANTEILE

Derzeit kann die Veräußerung von Anteilen an einem russischen Unternehmen durch seine ausländischen Gesellschafter aus Europa, den USA, Kanada, Japan und einigen anderen Ländern die Genehmigung der russischen Regierung erfordern.
Dieses Verfahren wurde kürzlich aktualisiert. Von nun an muss ein ausländischer Gesellschafter 5 % des Verkehrswerts der zu veräußernden Anteile zahlen.

Werden die Anteile mit einem Abschlag von mehr als 90 % ihres Verkehrswertes verkauft, beträgt die Gebühr 10 %. Der Wert der Anteile wird durch ein Sachverständigengutachten bestätigt.

Bitte kontaktieren Sie die Rechtsanwälte von mlegal.de, um das Stammkapital Ihrer russischen Tochtergesellschaft umzustrukturieren.