Das russische Gesundheitsministerium hat bestätigt, dass ausländische Bürger Anspruch auf kostenlose medizinische Hilfe haben.
Ausländische Staatsbürger, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, unterliegen der Krankenversicherungspflicht und können ebenso wie russische Staatsbürger eine kostenlose Notfall- und Wahlversorgung erhalten.
Ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel erhalten kostenlose medizinische Notfallversorgung. Die medizinische Versorgung nach Wahl erfolgt auf Grundlage einer Krankenversicherung oder eines ärztlichen Leistungsvertrages.