LIZENZEN FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN


Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach russische Niederlassungen ausländischer Unternehmen Lizenzen erhalten können, die denen russischer Unternehmen entsprechen.
Derzeit ist für den Erhalt einer Lizenz ein in Russland registriertes Unternehmen (Tochtergesellschaft) erforderlich.
Im Vergleich zu einer Tochtergesellschaft ist eine Niederlassung ein wesentlicher Bestandteil des ausländischen Unternehmens und bietet einen einfacheren Geldfluss, eine einfachere Finanzierung und eine einfachere Gewinnverteilung.
Die neue Verordnung gilt für Pharma, Medizin, Bildung, Transport und andere (insgesamt 52 Arten von Aktivitäten), abgesehen von Banken.
Es wird erwartet, dass das neue Gesetz ausländische Investitionen anzieht, jedoch den Wettbewerb auf dem russischen Markt verschärft.