Nach dem Gesetzt muss ein russisches Unternehmen die Steuerbehörde über Änderungen der Unternehmensdaten (Änderung eines Geschäftsführers, des Firmennamens, der eingetragenen Adresse, der Gesellschafter usw.) benachrichtigen. Die Steuerbehörde trägt anschließend die neuen Daten in das russische Handelsregister ein.
Zuvor hatte ein Unternehmen nur 3 Werktage Zeit, um diese Aufgabe zu erfüllen. Unternehmen (insbesondere mit ausländischen Aktionären) konnten häufig nicht alle erforderlichen Dokumente innerhalb von 3 Tagen unterzeichnen und die Frist einhalten. Es wurden daher Strafen verhängt.
Jetzt hat ein Unternehmen 7 Werktage Zeit, um die Behörde über die Änderungen der Unternehmensdaten zu informieren.
Darüber hinaus aktualisiert die Steuerbehörde die Daten im Handelsregister automatisch, wenn:
- der Firmenname eines Gesellschafters, Aktienregisterführers oder einer Verwaltungsgesellschaft sich geändert hat;
- ein Alleingesellschafter, der mit einem anderen Unternehmen fusioniert ist;
- ein Gesellschafter wird in ein anderes Unternehmen reorganisiert.
Durch diese Optimierungen werden der Verwaltungsaufwand und die Rechtsberatungskosten verringert.