EIN UNTERNEHMEN WIRD NUR EINMAL SEINE RECHNUNGSLEGUNG EINREICHEN

Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach russische Unternehmen ihre jährlichen Rechnungslegungsberichte nur der Steuerbehörde vorlegen sollen. Die Notwendigkeit, Bilanzen bei anderen Behörden einzureichen, soll wegfallen.
Die Steuerbehörde leitet die Rechnungslegungsberichte bei Bedarf an andere Behörden weiter.
Die Innovation soll Kosten und Zeit senken sowie die Konsistenz und Genauigkeit der Berichterstattung erhöhen.