Lohnbuchhaltung
in Russland

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BUCHHALTUNG UND STEUERN

OUR SERVICES FOR YOU

Ihre Firma in Russland führen wir fachmännisch und kompetent in allen anliegenden Steuerfragen und übernehmen die Kommunikation mit den Steuerbehörden unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Ziele.

  • Moskau: +7 495 137 58 57
  • München: +49 89 215 51 061

Lohn- & Gehaltssteuer

Lohnsteuerzahler sind natürliche Personen, die steuerlich in Russland ansässig sind (183 Tage im Kalenderjahr Aufenthalt in Russland) und Einkünfte aus russischen oder ausländischen Quellen beziehen; sowie natürliche Personen, die nicht steuerlich in Russland ansässig sind, aber Einkünfte aus russischen Quellen erhalten (Gehalt für Arbeit in Russland, Dividenden, Mietzahlungen, Renten usw.).

Ein Unternehmen, das Zahlungen (z.B. Gehalt) an eine natürliche Person leistet, muss die Lohnssteuer einbehalten und gleichzeitig an den Staat abführen. In anderen Fällen wird die persönliche Gehaltssteuer von Einzelpersonen selbst berechnet und bezahlt.

Der Steuersatz beträgt 13% für steueransässige Personen und ausländische hochqualifizierte Fachkräfte und 30% – für nichtansässige Personen.