Lohnbuchhaltung
in Russland
Page Description here
Try to fit in 3 lines
OUR SERVICES FOR YOU
Ihre Firma in Russland führen wir fachmännisch und kompetent in allen anliegenden Steuerfragen und übernehmen die Kommunikation mit den Steuerbehörden unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Ziele.
Lohn- & Gehaltssteuer
Lohnsteuerzahler sind natürliche Personen, die steuerlich in Russland ansässig sind (183 Tage im Kalenderjahr Aufenthalt in Russland) und Einkünfte aus russischen oder ausländischen Quellen beziehen; sowie natürliche Personen, die nicht steuerlich in Russland ansässig sind, aber Einkünfte aus russischen Quellen erhalten (Gehalt für Arbeit in Russland, Dividenden, Mietzahlungen, Renten usw.).
Ein Unternehmen, das Zahlungen (z.B. Gehalt) an eine natürliche Person leistet, muss die Lohnssteuer einbehalten und gleichzeitig an den Staat abführen. In anderen Fällen wird die persönliche Gehaltssteuer von Einzelpersonen selbst berechnet und bezahlt.
Der Steuersatz beträgt 13% für steueransässige Personen und ausländische hochqualifizierte Fachkräfte und 30% – für nichtansässige Personen.