Wichtigste Steuersätze in Russland
Grundlegende Informationen über die wichtigsten
russischen Steuern und Steuersätze
UNSER SERVICE FÜR SIE
Für Ihre Niederlassung in Russland regeln wir allumfassend und kompetent alle rechtliche, steuerrechtliche und buchhalterische Fragen und sorgen dafür, dass Sie sich nur noch auf das Geldverdienen konzentrieren können.
UMSATZSTEUER (USt.)
Auf die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen in Russland sowie auf den Preis der nach Russland eingeführten Waren wird die Umsatzsteuer erhoben. Steuerzahler sind dabei Unternehmen, Einzelunternehmer und Zollanmelder.
Steuersätze (je nach Art der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen) betragen zwischen 0%, 10% und 20%.
Der Ort des Verkaufs von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen ist das zentrale Thema für die Besteuerung dieses Verkaufs mit der Umsatzsteuer. Im Allgemeinen gilt der Erfüllungsort Russland, wenn sich die Waren in Russland befinden oder nach Russland versandt werden, Arbeiten in Russland ausgeführt werden oder der Käufer von Dienstleistungen (Kunde) sich in Russland befindet. So zahlt beispielsweise ein ausländisches Unternehmen, welches Dienstleistungen zugunsten eines russischen Kunden erbringt, die Umsatzsteuer in Russland. Ist ein ausländisches Unternehmen nicht bei den russischen Steuerbehörden registriert, kann der russische Kunde verpflichtet sein, die Umsatzsteuer einzubehalten und an den Staat abzuführen. Der Käufer übernimmt die Rolle eines Steueragenten für ein ausländisches Unternehmen.
Dabei kann der Käufer beim Vorliegen entsprechender Unterlagen (Faktur-Rechnung etc.) diese Umsatzsteuer abziehen.
KÖRPERSCHAFTSSTEUER
Die Körperschaftsteuer wird auf die um Aufwendungen verminderten Erträge erhoben. Der Basissatz beträgt 20%. Allerdings sieht die russische Gesetzgebung zusammen mit internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für einige Einkommensarten niedrigere Sätze vor.
Steuerzahler sind russische Unternehmen; sowie ausländische Unternehmen, die in Russland über eine Betriebsstätte (Ort der regulären Geschäftstätigkeit – in der Regel mehr als 30 Tage) tätig sind oder Einkünfte aus russischen Quellen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mietzahlungen usw.) erzielen.
Eine bei den russischen Steuerbehörden registrierte Gesellschaft ist verpflichtet, die Körperschaftsteuer selbst zu berechnen und zu zahlen. Für eine ausländische Gesellschaft, die nicht in Russland registriert ist, wird die Steuer von der jeweiligen Gesellschaft einbehalten und an den Staat bezahlt, die die fraglichen Leistungen oder Waren bezogen hat.
Die steuermindernden Ausgaben, werden von den Steuerbehörden streng kontrolliert, da die Bemessungsgrundlage und die Höhe der zu zahlenden Steuer direkt von ihnen abhängen. Diese Kosten sollten wirtschaftlich angemessen, d.h. für die Tätigkeit des Steuerzahlers notwendig und dokumentiert sein (mit Unterlagen über den Kauf von Waren, Handlungen über erbrachte Dienstleistungen usw.).
LOHN- UND GEHALTSSTEUER
Lohnsteuerzahler sind natürliche Personen, die steuerlich in Russland ansässig sind (183 Tage im Kalenderjahr Aufenthalt in Russland) und Einkünfte aus russischen oder ausländischen Quellen beziehen; sowie natürliche Personen, die nicht steuerlich in Russland ansässig sind, aber Einkünfte aus russischen Quellen erhalten (Gehalt für Arbeit in Russland, Dividenden, Mietzahlungen, Renten usw.).
Ein Unternehmen, das Zahlungen (z.B. Gehalt) an eine natürliche Person leistet, muss die Lohnsteuer einbehalten und gleichzeitig an den Staat abführen. In anderen Fällen wird die persönliche Gehaltssteuer von Einzelpersonen selbst berechnet und bezahlt.
Der Steuersatz beträgt 13% für steueransässige Personen und ausländische hochqualifizierte Fachkräfte und 30% – für nichtansässige Personen.
Selbstverständlich gibt es auch andere Steuern, wie Verbrauchsteuern, staatliche Abgaben, Mineralgewinnsteuer, Verkehrssteuer, Grundsteuer, Landsteuer, obligatorische Versicherungsbeiträge, etc.
Darüber hinaus gibt es mehrere spezielle Steuerregelungen, bei denen andere Steuersätze oder besondere Steuern gelten. Beispielsweise eine vereinfachte Steuerregelung (Steuerbemessungsgrundlage: Einnahmen minus Ausgaben zum Satz von 15% oder Einnahmen zum Satz von 6%; Umsatzsteuerbefreiung) oder eine Steuerregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Steuerbemessungsgrundlage: Einnahmen minus Ausgaben zum Satz von 6%; Umsatzsteuerbefreiung ist möglich).
Bitte beachten Sie, dass die russische Steuergesetzgebung eine komplexe Reihe von Rechtsakten ist und wird darüber hinaus ständig modifiziert. Das Besteuerungsverfahren für jeden Einzelfall sollte unter Einbeziehung von Steuerberatern festgelegt werden.