AKTIENGESELLSCHAFT
(AKZIONERNOE OBSHESTVO – PAO, AO)

Hier erfahren Sie worauf es bei
einer Aktiengesellschaft ankommt

GESCHÄFTSAUFBAU

Unser Service

Für Ihre Tochtergesellschaft oder Repräsentanz in Russland übernehmen wir die komplette Geschäftsführung in rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Gründung und  Interim Managements für den Zeitraum der Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ihre Mitarbeiter.

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AKTIENGESELLSCHAFT

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt ist. Aktien werden von Aktionären gehalten. Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die verschiedene Stimm-, Dividenden- und andere Rechte beinhalten. Eine Aktiengesellschaft kann auch Bonds und andere Wertpapiere ausgeben. Aktien und Wertpapiere werden in einem recht komplizierten, kosten- und zeitintensiven Verfahren bei der russischen Zentralbank registriert.

Eine Aktiengesellschaft kann öffentlich und nichtöffentlich sein.

Öffentliche Aktiengesellschaften können ihre Aktien öffentlich (durch IPO) anbieten. Aktionäre einer öffentlichen Aktiengesellschaft dürfen ihre Aktien frei verkaufen. Das minimale Stammkapital beträgt 100.000 Rubel (ca. EUR 1.500).

Eine nichtöffentliche Aktiengesellschaft darf nicht ihre Aktien öffentlich anbieten. Aktionäre dieser Aktiengesellschaft können das Vorkaufsrecht bezüglich der Aktien, die von anderen Aktionären verkauft werden, ausüben. Das minimale Stammkapital beträgt 10.000 Rubel (ca. EUR 150).

Das Hauptverwaltungsorgan einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Die Aktionäre stimmen zu wichtigsten Fragen ab (Aktien und Stammkapital, Dividenden, Genehmigung wichtiger Transaktionen und Transaktionen mit affiliierten Parteien, Ernennung untergeordneter Führungs- und Kontrollgremien usw.). Aktionäre können über Aktionärsvereinbarungen miteinander kooperieren (Abstimmung nach Aktionärsvereinbarung, koordinierter oder zum vereinbarten Preis Verkauf oder Kauf von Aktien, kollektive Ausübung anderer Rechte).

Eine Aktiengesellschaft soll grundsätzlich einen Direktorenrat haben, der aus mindestens fünf Mitgliedern besteht. Dieser ist verantwortlich für Einberufung einer Hauptversammlung, Ausgabe einer begrenzten Anzahl von Aktien oder anderen Wertpapieren, Genehmigung einiger Transaktionen, Überwachung untergeordneter Verwaltungs- und Kontrollgremien usw.

Das Tagesgeschäft wird von einem Generaldirektor und (optional) einem kollegialen Exekutivorgan geführt. Beide werden von der Hauptversammlung oder vom Direktorenrat ernannt. Ein Generaldirektor handelt im Namen der Aktiengesellschaft, führt Geschäfte, verwaltet Mitarbeiter usw.

Eine Aktiengesellschaft soll einen internen und einen externen Auditor haben.

Aktiengesellschaften unterliegen umfangreichen und kostenintensiven Verwaltungsverfahren und der Offenlegung von Informationen. Sofern Sie keine IPO vorhaben, hat eine Aktiengesellschaft keine offensichtlichen Vorteile im Vergleich zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die für die meisten Geschäftsvorhaben vorteilhaft ist.