Geschäftsaufbau in Russland

Der Start in einen neuen Markt muss gut durchdacht werden

Wenn Sie sich entschieden haben in Russland eine Niederlassung zu gründen, so muss dieser Schritt gründlich durchdacht werden. Die rechtliche, steuerliche und buchhalterische Beratung muss von Anfang an hinzugezogen werden, um etwaige Risiken zu vermeiden und Geld zu sparen.

Unabhängig davon müssen noch weitere organisatorische Fragen geklärt werden, wie die zu wählende Rechtsform, Geschäftsführung, juristische Adresse, Einfuhrbestimmungen, Personal, Arbeitserlaubnis für die Mitarbeiter aus dem Ausland und so weiter. Weiter unten haben wir Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fragen mit weiterführender Information zusammengestellt.

Export oder eigene Niederlassung

Meistens ist der erste Schritt auf dem russischen Markt der Export, entweder direkt oder über Distributoren. Aber wenn es darum geht eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft zu gründen, so hängt der Erfolg unmittelbar von der Strukturierung der Geschäftsaufbau ab. Dieser muss gründlich durchdacht werden.

Geplante Tätigkeit und Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hängt unmittelbar mit der geplanten Tätigkeit zusammen. Sollte Ihre Niederlassung nur Visitenkarten verteilen, Werbung machen und Serviceleistungen anbieten, ohne dabei kommerziell tätig zu werden, so wäre eine GmbH dafür wenig geeignet. Es käme eine Repräsentanz in Frage.

Sollte es aber doch eine Repräsentanz werden, aber die Möglichkeit eröffnet werden, kommerziell tätig zu sein, so bietet sich dafür eine Filiale an. Die Filiale darf die Funktion einer Repräsentanz ausüben und darüber hinaus kommerziell tätig sein. Beide Rechtsformen stellen keine juristischen Personen dar und verpflichten die Muttergesellschaft direkt. Wodurch auch die Haftung auf die Muttergesellschaft direkt übertragen wird.

Für alle anderen Vorhaben und für eine Beschränkung der Haftung, wäre eine GmbH oder AG die bessere Form. Eine tabellarische Abgrenzung zu verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier.

Geschäftsführung & Interimsmanager

Die Position eines Geschäftsführers in Russland unterscheidet sich kaum von einer Position eines Geschäftsführers in Europa. Es ist daher möglich, dass auch ein ausländischer Staatsbürger diese Position einnimmt. Allerdings, anders als in Europa, benötigt der Geschäftsführer, auch dann, wenn er der einzige Gesellschafter ist, ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis. Hierfür bietet sich der Weg über die Beantragung der Arbeitserlaubnis als hochqualifizierter Arbeitnehmer an.

Jedoch muss bei der Gründung ein Interimsmanager eingestellt werden, um im Namen der GmbH eine Einladung für den künftigen Geschäftsführer auszusprechen. Diesen Service können Sie ebenfalls bei uns in Anspruch nehmen. Mehr über Interimsmanagment lesen Sie bitte hier.

Buchhaltung & Steuern

Die Fragen der Buchhaltung und Steuern müssen vor der Gründung geklärt werden. In Russland ist es Pflicht Buchhaltung zu führen und regelmäßig Berichte und Steuerklärungen abzugeben. Daher ist es wichtig sich vor der Gründung auf einen Buchhaltungsdienstleister festzulegen und erste Steuerberatung zu nehmen. Es ist aber nicht zwingend notwendig sofort eine eigene Buchhaltung aufzubauen, da der Aufwand nach der Gründung sehr überschaubar ist und eigene Buchhaltung sich erst ab einer gewissen Unternehmensgröße rentiert.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an, um nähre Informationen über unsere Buchhaltungsdienstleistungen und Steuerberatung zu erhalten.

Mehr über Buchhaltung lesen Sie bitte hier.

Mehr über Steuerberatung lesen Sie bitte hier.

Juristische Adresse

Eine Firma, ob Repräsentanz, Filiale, GmbH oder AG benötigt eine legale, für die Behörden erreichbare juristische Adresse. Bei der Registrierung der Gesellschaft sollte daher eine vertrauensvolle und funktionierende Adresse durch einen seriösen Anbieter ausgewählt werden, sollte am Anfang noch kein richtiges Büro angemietet werden.

Auch beim Wechsel der Adresse sollte diesem Umstand Rechnung getragen werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eine Adresse bei uns anzumieten und stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Hier können Sie über Ihr neues virtuelles Büro in Moskau mehr erfahren.

Arbeitserlaubnis & Visum

Grundsätzlich dürfen ausländische Arbeitnehmer (einschließlich CEOs) nur mit einer Arbeitserlaubnis und einem Arbeitsvisum in Russland arbeiten, unabhängig davon, ob die Niederlassung zu Beginn tatsächlich tätig ist oder nicht. Die gebräuchlichste und einfachste Arbeitserlaubnis und Visum ist die Arbeitserlaubnis und das Visum eines sogenannten „hochqualifizierten Spezialisten (HQS)“, d.h. eines ausländischen Arbeitnehmers mit einem monatlichen Gehalt von mehr als 2.300 EUR. Die HQS Arbeitserlaubnis und das Visum werden für 3 Jahre erteilt und erlauben mehrere Einreisen und dauerhaften Aufenthalt in der Russischen Föderation.

Die Strafe für eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis könnte bis zu 13.000 EUR betragen, zusätzlich zur administrativen Einstellung der Tätigkeit der Niederlassung und zur Abschiebung ausländischer Arbeitnehmer. Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens zur Beantragung einer HQS Arbeitserlaubnis und eines Visums finden Sie hier.

Eröffnung der Bankkonten

Die Eröffnung der Bankkonten ist eine aufwendige Prozedur und nimmt in der Regel mehr Zeit in Anspruch, als die Registrierung der GmbH. Dabei wäre die Wahl der Bank eine der wichtigsten Entscheidungen beim Markteintritt. Insbesondere ist eine gute Devisenkontrolle für die finanzielle Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft unabdingbar.

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen

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