Filmrecht

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Rechtssicherheit für kreative Werke

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Overview

  • Produktion, Verwertung und Verbreitung von Filmen
  • Rechtssichere Rechtekette („chain of title“)
  • Persönlichkeitsrechte

Das Filmrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte rund um die Produktion, Verwertung und Verbreitung von Filmen. Es ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das insbesondere Elemente aus dem Urheberrecht, Vertragsrecht, Medienrecht und Persönlichkeitsrecht vereint. Bereits in der Planungsphase einer Filmproduktion sollten rechtliche Fragen berücksichtigt werden – etwa zur Klärung von Nutzungsrechten, zur Absicherung der Produktion durch Verträge mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Darstellern, sowie zur Einholung von Drehgenehmigungen.

Ein zentrales Thema im Filmrecht ist der Schutz urheberrechtlicher Werke. Drehbücher, Filmmusik, Kameraarbeit und der fertige Film selbst genießen in der Regel Urheberrechtsschutz nach Art. 1259 und 1260 des Bürgerglichen Gesetzbuches Russischer Föderation. Eine rechtssichere Rechtekette („chain of title“) ist dabei unerlässlich, insbesondere bei Co-Produktionen oder für die spätere Auswertung durch Sender, Streaming-Plattformen oder Verleiher. Ohne vollständige Rechteklärung drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüche.

Zudem sind auch Persönlichkeitsrechte (Art. 152.1 BGB Russland) sowie datenschutzrechtliche Vorschriften (Gesetz Nr. 152-FZ über Personaldaten) zu beachten, insbesondere wenn reale Personen im Bild erscheinen oder Interviews geführt werden. Die rechtssichere Einholung von Einwilligungen ist hier entscheidend. Ein spezialisierter Rechtsbeistand hilft dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre kreative Arbeit umfassend zu schützen.