VERSICHERUNGEN FÜR TOP-MANAGER WERDEN MÖGLICH

Die russische Regierung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der es Unternehmen ermöglicht, die Haftung ihrer Top-Manager zu versichern. Derzeit ist diese Art der Versicherung in Russland nicht üblich.
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung können die Haftung eines Geschäftsführers, eines Aufsichtsratsmitglieds, sowie die Haftung anderer wichtiger Manager (Finanzdirektor, Hauptbuchhalter usw.) versichern. Die Versicherung deckt den Schaden ab, der dem Unternehmen oder Dritten durch Unterlassungen der Manager des Unternehmens zugefügt wurde.
Die Bedingungen eines Versicherungsvertrags werden von den Gesellschaftern genehmigt.
Das Gesetz soll die russische Unternehmens- und Versicherungsgesetzgebung den internationalen Standards näherbringen.