AUSLÄNDISCHE NIEDERLASSUNGEN WERDEN EINFACHER AKKREDITIERT

Das Gesetz „Über Auslandsinvestitionen…“ wird aktualisiert. Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Russland werden nun einfacher registrieren (Akkreditierungsverfahren).
Wenn ein ausländisches Unternehmen keine ordnungsgemäßen Dokumente eingereicht hat, wird das Akkreditierungsverfahren ausgesetzt und das Unternehmen hat die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Gegenwärtig führt ein Versäumnis, ordnungsgemäße Dokumente vorzulegen, dazu, dass die Registrierungsgebühr i.H.v. 120.000 Rubel (ca. 1.400 EUR) verloren geht und die Akkreditierung abgelehnt wird.
Das Akkreditierungsverfahren darf nun 15 Werktage (derzeit 25) nicht überschreiten.
Die Verweigerung der Behörde zur Akkreditierung einer Zweigniederlassung kann durch eine Beschwerde bestritten werden (derzeit ist nur ein Gerichtsverfahren möglich).
Das aktualisierte Gesetz tritt 180 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.