OFFENGELEGTE PERSÖNLICHE DATEN GESCHÜTZT

Ab dem 1. März 2021 sind Unternehmen verpflichtet, die Zustimmung einer Person einzuholen, ihre persönlichen Daten offenzulegen oder die personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich zu machen (veröffentlicht in sozialen Netzwerken usw.).
Die Einwilligung muss angeben, welche personenbezogenen Daten und wie verwendet und weitergegeben werden dürfen. Beispielsweise muss ein Benutzer bei der Registrierung in einem sozialen Netzwerk angeben, welche im Netzwerk veröffentlichten Daten wie verwendet werden dürfen.
Zuvor konnten personenbezogene Daten, die von einer Person öffentlich bekannt gegeben wurden, in irgendeiner Weise verwendet werden. Diese Bestimmung des Gesetzes führte zu übermäßiger Praxis. Beispielsweise analysierte ein russisches Unternehmen in einem sozialen Netzwerk veröffentlichte personenbezogene Daten, analysierte sie automatisch und verkaufte die Bonität der Benutzer an die Banken. Das neue Gesetz soll solche missbräuchlichen Praktiken verhindern.
Personen können auch verlangen, die Verarbeitung offengelegter personenbezogener Daten einzustellen.