GESELLSCHAFTER EINER RUSSISCHEN GMBH WERDEN VON REGISTRARS AUFGENOMMEN

Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung einen Registrar zur Führung des Aktionärsregisters beauftragen dürfen.
Ein Registrar ist ein professioneller Wertpapiermarktteilnehmer, der zur Verwaltung der Aktionärsregister von Aktiengesellschaften berechtigt ist. Gemäß dem Gesetzentwurf sind Registrare auch berechtigt, die Aktionärsregister von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu führen.
Derzeit führen GmbH’s die Register ihrer Gesellschafter selbst; diese sind ebenfalls im russischen Unternehmensregister eingetragen.
In Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf kann eine große GmbH entweder das Register selbst führen oder einen lizenzierten Registrar beauftragen (um mehr Vertrauen und Sicherheit der Daten über die Gesellschafter zu erreichen).

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