ELEKTRONISCHES ARBEITSBUCH – FRIST AM 31. OKTOBER 2020

Jeder russische Arbeitnehmer hat ein kleines Buch, in dem alle Beschäftigungsfortschritte (Beschäftigungen, Entlassungen, Beförderungen usw.) aufgezeichnet sind – ein sogenanntes „Arbeitsbuch“.

Ab dem 1. Januar 2021 kann ein Arbeitsbuch in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen. Elektronische Arbeitsbücher werden von der russischen staatlichen Pensionskasse auf der Grundlage von Informationen geführt, die von Unternehmen erhalten wurden. Informationen aus elektronischen Arbeitsbüchern werden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und staatlichen Behörden zur Verfügung stehen.

Vor dem 31. Oktober 2020 soll jedes russische Unternehmen seine Mitarbeiter über die Möglichkeit, ein Arbeitsbuch in elektronischer Form zu führen, zu informieren. Innerhalb des Jahres 2020 muss ein Mitarbeiter entscheiden, ob er das Arbeitsbuch in elektronischer Form oder auf Papier haben möchte.

Die Nichteinhaltung einer der oben genannten Anforderungen wird mit einer Geldstrafe von 50.000 Rubel (ca. 600 EUR) geahndet. Bitte wenden Sie sich an unsere Anwälte und HR-Spezialisten, um Arbeitsunterlagen und Berichte in Ihrem Unternehmen zu erstellen.

Ab 2027 werden alle Beschäftigungsunterlagen elektronisch sein.