AUSLÄNDISCHE VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN – WILLKOMMEN IN RUSSLAND

Die russische Regierung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der es ausländischen Versicherungsunternehmen ermöglicht, in Russland tätig zu werden.
Russland ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Gemäß den WTO-Anforderungen muss Russland Versicherungsunternehmen aus WTO-Ländern den russischen Markt öffnen.
Um in den russischen Markt einzutreten, muss eine ausländische Versicherungsgesellschaft eine Zweigniederlassung errichten, eine russische Lizenz erhalten und eine Kaution hinterlegen, die zur Zahlung der Entschädigungen verwendet werden kann, falls eine ausländische Versicherungsgesellschaft ihre Lizenz verliert.
Ein ausländisches Unternehmen darf freiwillige Versicherungen, Rückversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Haftpflichtfahrzeuge verkaufen.
Der Gesetzesentwurf sieht einige Anforderungen an eine ausländische Versicherungsgesellschaft vor, insbesondere an die Vermögenswerte, Prüfungs- und Offenlegungsverfahren, Management und Erfahrung.