AUFHEBUNG DER RÜCKZAHLUNGEN IN FREMDWÄHRUNG

Russische Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen, Arbeiten, geistiges Eigentum verkaufen oder Kredite an ausländische Unternehmen vergeben, sind grundsätzlich verpflichtet sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Kredite in ausländischer Währung auf russische Bankkonten zahlen oder zurückzahlen (sog. „Fremdwährungsrückführung“).

Das russische Parlament erwägt einen Gesetzentwurf für eine Aufhebung dieser Verpflichtung. Demnach sollen russische Auftragnehmer Zahlungen von ausländischen Kunden in Fremdwährung auf ihre Konten bei ausländischen Banken erhalten dürfen.

Die neue Regelung gilt nicht für die Ausfuhr von Rohstoffen.