Russisches Gesetz über Bio-Lebensmittel

Am 01. Januar 2020 tritt in Russland das Gesetz über Bio-Lebensmittel in Kraft

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Russisches Gesetz über Bio-Lebensmittel tritt in Kraft

Einleitung

Am 01. Januar 2020 tritt in Russland das Gesetz über Bio-Lebensmittel (Föderales Gesetz Nr. 280-FZ vom 03.08.2018 – im weiteren Verlauf “BioG”) in Kraft.

Das Gesetz reguliert die Beziehungen auf dem Gebiet der Produktion von ökologischen Lebensmittel, schützt landwirtschaftliche Erzeuger, die ökologisch herstellen und lockt neue Produzenten in diesem Bereich an. Es legt bestimmte Anforderungen für die Herstellung von ökologischen Lebensmittel fest, darunter:

  • Verbot des Mischens von Bio-Produkten mit Nicht-Bio-Produkten während Produktion, Lagerung und Transportierung;
  • Verbot der Verwendung von Agrochemikalien und Wachstumsstimulanzien, mit Ausnahme derjenigen, die nach internationalen und russischen Normen angewendet werden dürfen;
  • Verbot der Verwendung von Verpackungen, die zur Kontamination von ökologischen Produkten und der Umwelt führen können;
  • Hersteller, die die Zertifizierung von Bio-Lebensmittel durchgeführt haben, sind berechtigt, auf der Verpackung eine entsprechende Kennzeichnung anzubringen, welche ein Unterscheidungsmerkmal von Bio-Produkten darstellen wird.

Das Gesetz sieht auch die Einrichtung eines einheitlichen Registers der Hersteller von ökologischen Lebensmittel vor.

Allgemeine Begriffsbestimmungen

Das Gesetz definiert in Art. 2 drei Begriffe: Bio- Lebensmittel, Bio-Landwirtschaft und die Hersteller von Bio-Produkte.

Gem. Art. 2 Nr. 1 BioG sind unter Bio-Produkten ökologisch saubere Produkte, Rohstoffe und Lebensmittel, deren Herstellung den Anforderungen dieses Gesetzes entspricht, zu verstehen. Gem. Art. 2 Nr. 2 BioG ist unter biologischer Landwirtschaft eine Reihe von wirtschaftlichen Aktivitäten, die durch das Gesetz „Über die Entwicklung der Landwirtschaft“ definiert sind und bei deren Umsetzung Verfahren, Methoden und Technologien eingesetzt werden, welche Umweltfreundlich sind, menschliche Gesundheit stärken und der Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit dienen. Unter Art. 2 Nr. 3 BioG fallen die Hersteller von Bioproduktion, die Bioprodukte herstellen, lagern, kennzeichnen, transportieren und verkaufen und in das einheitliche staatliche Register der Produzenten von Bioprodukten aufgenommen sind.

 

Anforderungen der Produktion der Bio- Lebensmitteln

In Art. 4 BioG sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Bioproduktion geregelt. Zunächst muss die physische Trennung der Produktion von Bio-Produkten von der Herstellung von Nicht-Bio-Produkten erfolgen.

Es ist verboten die Verwendung von Agrochemikalien, Pestiziden, Antibiotika, Wachstums- und Meckerstimulanzien für Tiere, Hormonpräparaten, mit Ausnahme derjenigen, die nach den nationalen, zwischenstaatlichen und internationalen Standards auf dem Gebiet der ökologischen Produktion in der Russischen Föderation zulässig sind. Es besteht ein Verbot der Verwendung von Embryotransplantation, Klonen und Methoden der Gentechnik, von genetisch veränderten und transgenen Organismen sowie von Produkten, die unter Verwendung genetisch veränderter und transgener Organismen hergestellt werden. Und es ist verboten das Verwenden von Hydrokulturverfahren für die Anpflanzung sowie die Verwendung ionisierender Strahlung.

Die Bekämpfung von Krankheiten und Parasiten muss durch biologisch saubere Mittel erfolgen. Die Auswahl von Rassen oder Arten von Nutztieren muss unter Berücksichtigung ihrer Anpassungsfähigkeit und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten getroffen werden. Es müssen Bedienungen geschaffen werden, die der Erhaltung ihrer Gesundheit, dem Wohlergehen der Tiere, der natürlichen Fortpflanzung und der Bereitstellung optimaler hygienischer Indikatoren ihres Inhalts förderlich sind.

Weiterhin ist die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, technologischen Hilfsstoffen, Aromen, Geschmacksverstärkern, Enzympräparaten, Spurenelementen, Vitaminen, Aminosäuren, die in der Russischen Föderation auf nationaler, zwischenstaatlicher und internationaler Ebene bei der Herstellung von Bioprodukten vorgesehen sind, zulässig. Es ist erlaubt die Verwendung von biologischen, einschließlich probiotischen Mikroorganismen, die traditionell in der Lebensmittelverarbeitung verwendet werden, die Verwendung von Maßnahmen zum Schutz von Tierprodukten vor mikrobiologischem Verderb, basierend auf der Wechselwirkung von Mikroorganismen in der natürlichen Umwelt.

Eine Vermischung von Bio-Produkten mit Nicht-Bio-Produkten bei Lagerung und Transport ist untersagt. Weiterhin ist es verboten die Verwendung von Verpackungen, Verbraucher- und Transportverpackungen, die zur Verschmutzung von ökologischen Produkten und der Umwelt führen können, einschließlich der Verwendung von Polyvinylchlorid für Verpackungen, Verbraucher- und Transportverpackungen.

 

Zertifizierung der Bio-Produktion

Die Zertifizierung der Bio-Produktion ist freiwillig und erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung. Die freiwillige Zertifizierung wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen auf dem Gebiet der ökologischen Produktion durchgeführt. Anschließend wird eine Bescheinigung über die Entsprechung der ökologischen Produktion ausgestellt.

Dabei soll beachtet werden, dass die freiwillige Zertifizierung von Bioproduktion nicht die obligatorische Zertifizierung von Produkten ersetzt, die in den Rechtsakten der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Gesetzgebung Russlands vorgesehen ist.

 

Markierung der Bio-Lebensmittel

Nach der Zertifizierung bekommen die Hersteller von Bio-Lebensmittel das Recht ihre Produkte als ökologische Produkte zu bezeichnen. Die Bezeichnung darf das Wort „Bio“ sowie die Abkürzungen oder Wörter, die sich aus dem Wort ergeben, allein oder in Kombination mit dem Namen von Bioprodukten enthalten. Dabei soll ein einheitliches grafisches „Bio“ Zeichen die Möglichkeit gewährleisten, Informationen über den Hersteller und die von ihm produzierten Bio-Produkten zu bekommen.

 

Einheitliches staatliches Register der Hersteller von Bio-Produkten

Gleichzeitig wird das einheitliche staatliche Register der Hersteller von ökologischen Produkten mit dem Ziel erstellt, den Verbrauchern kostenlose Informationen über die Hersteller und hergestellte Bio-Produkte bereitzustellen. Neben allgemeinen Angaben werden auch Zertifikatsnummern, Ausstellungs- und Ablaufdatum der Zertifikate und die ausstellende Behörde aufgeführt. Das Register wird online verfügbar sein.

Mit diesem Gesetzt ebnet die russische Regierung einen Weg für die Hersteller saubere Lebensmittel zu produzieren und schützt dabei die Verbraucher. Eine sehr große Anzahl leerer Flächen, frei von Agrochemikalien und Pestiziden, scheint eine gute Perspektive für die Entwicklung des ökologischen Anbaus zu sein.